Rundlingsverein
Verein zur Förderung des
Wendlandhofes Lübeln
und der Rundlinge e.V.

 

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Wir unterstützten die Bewerbung:
Rundlinge im Wendland
UNESCO-Weltkulturerbe
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2024
S a t z u n g R u n d l i n g s v e r e i n  e.V.

§ 1
Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen „Rundlingsverein e.V."
Er hat seinen Sitz in Lüchow (Wendland) und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Lüneburg eingetragen.
§ 2
Zweck des Vereins
(1) Aufgabe des Vereins ist die Förderung und sonstige Unterstützung des Rundlingsmuseums Wendland in Lübeln (Kreismuseum des Landkreises Lüchow-Dannenberg). Der Verein bemüht sich im Benehmen mit dem Landkreis das Museum in der Wahrnehmung der Aufgaben Sammeln – Bewahren – Forschen – Ausstellen – Vermitteln (Deutscher Museumsbund e.V.) zu unterstützen.
(2) Der Verein initiiert und fördert Aktivitäten, die der Erforschung, dem Erhalt und der Entwicklung der historischen Kultur- und Siedlungslandschaft der Rundlinge im Wendland dienen. Der Verein wirkt in der Öffentlichkeit und informiert über die Geschichte und die kulturhistorische Bedeutung der Rundlingsdörfer im Hannoverschen Wendland und deren Kultur im deutsch-slawischen Grenzraum.
(3) Der Verein erstrebt keinen wirtschaftlichen Erwerb oder Nutzen. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des 3. Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenverordnung" vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 613).
(4) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(6) Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.Auslagen.


Weiter 
Satzung ab 2024 (PDF)