§ 1
Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen „Rundlingsverein e.V."
Er hat seinen Sitz in Lüchow (Wendland) und ist in das
Vereinsregister des Amtsgerichtes Lüneburg eingetragen.
§ 2
Zweck des Vereins
(1) Aufgabe des Vereins ist die Förderung und sonstige
Unterstützung des Rundlingsmuseums Wendland in Lübeln
(Kreismuseum des Landkreises Lüchow-Dannenberg). Der Verein
bemüht sich im Benehmen mit dem Landkreis das Museum in der
Wahrnehmung der Aufgaben Sammeln – Bewahren – Forschen –
Ausstellen – Vermitteln (Deutscher Museumsbund e.V.) zu
unterstützen.
(2) Der Verein initiiert und fördert Aktivitäten, die der
Erforschung, dem Erhalt und der Entwicklung der historischen
Kultur- und Siedlungslandschaft der Rundlinge im Wendland
dienen. Der Verein wirkt in der Öffentlichkeit und informiert
über die Geschichte und die kulturhistorische Bedeutung der
Rundlingsdörfer im Hannoverschen Wendland und deren Kultur im
deutsch-slawischen Grenzraum.
(3) Der Verein erstrebt keinen wirtschaftlichen Erwerb oder
Nutzen. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des 3. Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke der
Abgabenverordnung" vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 613).
(4) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus
Mitteln des Vereins.
(5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der
Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
(6) Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz
nachgewiesener Auslagen.Auslagen.
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Satzung
ab 2024 (PDF)
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